01.04.03.15 (Baden-Württemberg) Entwickeln von Controllingsystemen (Controller/-in)
- Laufende Nr
- 32
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.04
- SYS_3
- 01.04.03
- SYS_4
- 01.04.03.15
- ORGEINHEIT
- Rechnungswesen
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Controlling Betriebswirtschaft
- ERAAA
- Entwickeln von Controllingsystemen (Controller/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 16
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Entwickeln und Einführen neuer Methoden/Verfahren von Controllingsystemen
Neue Methoden und Verfahren des betrieblichen Controlling (z.B. Kostenerfassung, Kostenrechnung) nach allgemeiner Aufgabenstellung im Rahmen der Controllinggrundsätze und genau definierter Zielsetzung entwickeln, Einzelaufgaben und Einzelschritte definieren. Schnittstellen zu anderen Systemen analysieren und Auswirkungen abschätzen. Bei Einführung einzelne Schritte festlegen und abstimmen. Einführungsprozess überwachen.
Planen von Kosten/Leistungen und Überwachen der Ergebnisse
Kosten und Leistungen von Unternehmens- und Betriebsteilen (z.B. Gemeinkosten, Umsätze, Bestände) überwachen, Maßnahmen steuern. Ergebnisrechnungen planen, analysieren und Planwerte überwachen. Vorgehensweisen festlegen. Ursachen von Ist-, Soll-Abweichungen analysieren, ggf. Anpassungsmaßnahmen vorschlagen und abstimmen. Betriebsergebnisse, Kosten- und Leistungszusammenhänge analysieren, kommentieren und Maßnahmen zur Ergebnissicherung ausarbeiten. Kostenkomplexe überwachen und steuern. Zuschlagssätze, Umlageschlüssel bei Einführung neuer Produkte und Fertigungsstrukturen planen und abstimmen. Regelmäßig Bericht erstatten, Entwicklungen kommentieren.
Durchführen von Wirtschaftlichkeitsrech- nungen
Im Rahmen größerer Investitionsprojekte, Verlagerungen, Produktionsumstellungen usw. Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchführen. Ergebnisse insbesondere nach Entwicklung der Kostenstrukturen, Kapazitätsauslastung, Ergebnissituation analysieren, ggf. Veränderungen vorschlagen, Prioritäten zur Realisierung der geplanten Projekte festlegen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | ||
| - | - | |
| B Ausbildung | Das Entwickeln von Methoden/Verfahren von betrieblichen Controllingsystemen erfordert eine Fachhochschulausbildung als Dipl. Betriebswirt/- in FH. B5 | 24 |
| E Erfahrung | Beim Einführen neuer Methoden und Verfahren von betrieblichen Controllingsystemen nach allgemeiner Aufgabenstellung, beim Durchführen von Wirtschaftlichkeitsrechnungen im Rahmen größerer Investitionsprojekte, bei Verlagerungen und Produktionsumstellungen sowie beim Planen der Kosten und Leistungen von Unternehmens- und Betriebsteilen, ist eine Erfahrung von bis zu 5 Jahren erforderlich. E4 | 8 |
| D Denken | Das Entwickeln neuer Methoden und Verfahren von betrieblichen Controllingsystemen sowie das Abschätzen der Auswirkungen zu Schnittstellen anderer Systeme, unter Berücksichtigung variabler Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit erfordern bekannte Lösungsmuster weiterzuentwickeln. D5 | 12 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Das Durchführen von Wirtschaftlichkeitsrechnungen, das Planen und Überwachen von Kosten und Leistungen, die Einführung neuer Controllingsysteme und Festlegung von Prioritäten zur Realisierung der geplanten Projekte erfordern alternative Handlungswege. H5 | 9 |
| K Kommunikation | Beim Einführen neuer Controllingsysteme, beim Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen, beim Planen von Kosten und Leistungen hinsichtlich neuer Verfahren und Fertigungsstrukturen, beim Vorschlagen von Maßnahmen zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeitsrechnungen ist Abstimmung und Koordination im Rahmen des Aufgabenkomplexes notwendig. K4 | 7 |
| F Mitarbeiterführung | Keine - | - |
| Summe Punkte | 60 |